24.05.2011

rrr

Sicherlich kam/ kommt es in den vergangenen /kommenden Jahren häufiger zu folgender Problemstellung: Ein (mittelloser) Seligenstädter Bürger verstirbt, und die Angehörigen (bis zum 6. Grad) , die einer Bestattungspflicht nachkommen müssten, sind nicht in der Lage, diese Kosten und diese Pflichten zu erfüllen. Schlimmstenfalls sind keinerlei Angehörige mehr zur Erfüllung der Pflichten heranziehbar.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.    Welche Regelungen finden in o.g.  Fällen in der Stadt Seligenstadt Anwendung?
2.    Wie viele Fälle der Kostenübernahme gab es in den vergangenen Jahren ?
3.    Welche Grabstätten sind hierfür vorgesehen (Gemeindegrund / Gemeinschaftsgrab), bzw. welche Art der Beerdigung Einäscherung, Begräbnis / anonyme Urnenbeisetzung, kirchliche Trauerfeier finden Anwendung?
4.    Wie hoch belaufen sich die Kosten, bzw. Folgekosten?
5.    Welche Regelungen /Absprachen finden hier zwischen Kirchen / Gemeinde statt?


Wir bitten Sie freundlich um die Beantwortung unserer Fragen.