Aktuelles

Aktuelle Anträge und Anfragen

07.05.2012

Prüfungsantrag zum Antrag bezüglich einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, hierzu eine Stellungnahme des Landestierschutzbundes und des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuholen. Diese Stellungnahmen haben insbesondere die Auswirkungen einer solchen Satzung auf die artgerechte Tierhaltung und die Notwendigkeit von Ausweisungen von Städtischen Freilaufflächen zu beinhalten.
30.04.2012

Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Betreuung an der Walinusschule im Ortsteil Klein-Welzheim

Der Magistrat wird aufgefordert, die Anmietung von zusätzlichen Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung an der Walinusschule in Seligenstadt, Ortsteil Klein-Welzheim in der Hauptstr. 50 mit einem Betrag von € 650,-- pro Monat zu bezuschussen.

Begründung:

Die zurzeit durch den Elternverein (Verein zur Betreuung der Grundschulkinder der Walinusschule in Klein-Welzheim. e.V.) stellt aktuell 30 Plätze für die Betreuung zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze reicht jedoch nicht aus um die Nachfrage zu befriedigen und eine Erweiterung in den Räumlichkeiten der Walinusschule ist aufgrund mangelnden Platzes nicht möglich. Eine Anmietung zusätzlicher 120 m² für € 650,-- Warmmiete würde das Betreuungsangebot um weitere 20-25 Plätze, die ebenfalls vom Elternverein betrieben würden, erhöhen.
19.03.2012 | Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion, STvV.Drucks.Abt 15-84/I/231 11-16

Photovoltaikanlage Feuerwehr

Der Antragstext wird auf folgenden Wortlaut geändert:

 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Dachsanierung des Feuerwehrhauses in der Frankfurter Straße zu prüfen, ob die Sanierung so ausgeführt werden kann, dass eine Photovoltaikanlage installiert oder integriert werden kann. Insbesondere sind eventuelle Mehrkosten, zu einer gewöhnlichen Sanierung auszuweisen.

Sollten hierbei keine Mehrkosten für die Stadt Seligenstadt entstehen, so soll die Dachflächen zur Nutzung an Investoren (BürgerInnen, Genossenschaften etc.) ausgeschrieben werden. Die Dokumentation der Auschreibung bzw. Markterkundung hat dabei gemäß §121 HGO Absatz 1a Satz 5 den Vorgaben der Aufsicht zu genügen. Sollte sich kein privater Investor finden, ist der Stadtverordnetenversammlung ein schriftlicher Bericht vorzulegen ob sich eine Eigennutzung der Dachfläche mit einer PV-Anlage empfiehlt.
Zu diesem Zweck ist in dem Bericht eine betriebswirtschaftliche und energetische Auswertung beizufügen, die auch eine Berechnung der Amortisation des eingesetzten Kapitals darstellt. Dabei sind auch eventuelle Mehrkosten, die sich aus Absatz 1 einleiten, sowie Kosten für Sachverständige und weitere eventuell anfallende externe Kosten zu berücksichtigen.

Begründung:

In der geänderten Fassung des §121 HGO Absatz 1a Satz 6 ist festgelegt, dass die wirtschaftliche Betätigung nach dieser Vorschrift in besonderer Weise dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen ist.
04.10.2011

Fortführung des Betriebes der Schilderstelle durch Lichtblick e.V.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass nach dem beschlossenen Umzug des Bürgerbüros in die Frankfurter Str. 98, Räumlichkeiten zur Anmietung durch den gemeinnützigen Verein Lichtblick e.V., für die Weiterführung der Schilderstelle neben der Zulassungsstelle bereitgestellt werden.

Begründung:
Der Verein Lichtblick e.V. betreibt zurzeit die Schilderstelle direkt neben momentan durch das Bürgerbüro und die Zulassungsstelle genutzten Räumlichkeiten. In diesen Räumlichkeiten erhalten behinderte Menschen eine vollwertige Beschäftigung.

Damit diese soziale Arbeit fortgesetzt werden kann, sollen entsprechende Räumlichkeiten erneut in der Nähe des neuen Standortes der Zulassungsstelle zur ortsüblichen Miete bereitgestellt werden
30.08.2011

Aktueller Bericht zum Vollzug der Haushaltswirtschaft

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur Sitzung am 31.10.2011 einen Bericht über den aktuellen Stand zum Vollzug der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage des Doppelhaushalts für die Jahre 2011/2012 vorzulegen.


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